Objektplanung LP 1-4

Der erste Schritt ist eine sorgsame Planung.

Sorgsame Planung

Um den gemeinsamen Einstieg bis zur Genehmigung zu schaffen, kann es sinnvoll sein, kleinschrittig vorzugehen. Um sich zu "beschnuppern", bieten wir deshalb gern einen niedrigschwelligen Einstieg mit den Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI an - diese beinhalten das Erarbeiten der Grundlagen sowie der Vorplanung. 

Erst wenn Sie feststellen, dass das Vertrauen gestärkt ist und die "Chemie stimmt", vereinbaren wir uns für weitere erforderliche Schritte.

Ihre Ziele im gesetzlichen Rahmen 

Die Leistungsphasen 3 und 4 umfassen dann die Integration aller erforderlicher Fachdisziplinen und die Ausformulierung der Genehmigungsunterlagen. Die Genehmigung bildet die gesetzliche Basis für die tatsächliche Umsetzung. Erst dann ist ein Baubeginn möglich.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die passenden Lösungen zu Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen und setzen diese in der Planung 1:1 für Sie um. Dabei stehen Ihre Ziele für uns im Fokus, diese können unter anderem sein: Budget, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Qualität und nachhaltiges, energiebewusstes Bauen...

SIE BENÖTIGEN UNTERSTÜTZUNG ODER HABEN FRAGEN ZUM THEMA OBJEKTPLANUNG?                                                                                        SPRECHEN SIE UNS AN - WIR FINDEN GEMEINSAM EINE LÖSUNG.

Dipl.-Ing. (FH) Christina Metzner
Architektin
Am Zollbrett 14
33139 Delbrück

Das Herzstück unserer Arbeit, ist unser Team selbst. Jeder bringt sich mit seinen Fähigkeiten ein, um jeden Tag sein bestes für unsere Bauherren und Ihre Projekte zu geben. Ich möchte dazu beitragen, das Miteinander befruchtend zu gestalten, die Fähigkeiten des Einzelnen zu fördern und Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten – das ist mein Antrieb.

„Best for team is best for project!“

Ihre Christina Metzner 

FAQ

Was bedeutet ein „niedrigschwelliger Einstieg“ in die Planungsphasen?

Ein niedrigschwelliger Einstieg bedeutet, dass wir zunächst mit den frühen Leistungsphasen 1 und 2 beginnen, also der Grundlagenermittlung und der Vorplanung. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, uns und unsere Arbeitsweise kennenzulernen, bevor Sie sich für die weiteren Schritte entscheiden. So können Sie sich vergewissern, dass die Zusammenarbeit harmoniert und auf Vertrauen beruht.

Was beschreibt die HOAI?

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung in Deutschland, die die Vergütung von Architekten und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt fest, wie die Honorare auf der Grundlage des Schwierigkeitsgrades des Projekts, der anrechenbaren Baukosten und der erbrachten Leistungsphasen berechnet werden. Die HOAI sorgt für Transparenz und faire Bedingungen für Bauherren und Architekten bei Bauprojekten. 

Was beinhalten die Leistungsphasen 1 und 2?

In der Leistungsphase 1 ermitteln wir die Grundlagen des Projekts, dazu gehören die Rahmenbedingungen des Grundstücks sowie bauliche Vorgaben. In der Leistungsphase 2 erstellen wir eine Vorplanung, in der erste Entwürfe entstehen und grundlegende Konzepte entwickelt werden. Diese Phasen schaffen eine solide Grundlage für weitere Planungsschritte und Entscheidungsfindungen.

Wann wird über die weiteren Leistungsphasen entschieden?

Sobald die Leistungsphasen 1 und 2 abgeschlossen sind und der bisherige Planungsprozess Ihren Vorstellungen entspricht, besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit den weiteren Phasen, wie der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4), beauftragen.

Was passiert in den Leistungsphasen 3 und 4?

In der Leistungsphase 3 erfolgt die detaillierte Entwurfsplanung, bei der alle erforderlichen Fachdisziplinen, wie z.B. Tragwerk, technische Gebäudeausstattung und Brandschutz, integriert werden. In Leistungsphase 4 erstellen wir die Genehmigungsunterlagen, die zur Einreichung bei den zuständigen Behörden erforderlich sind. Diese Genehmigung ist die gesetzliche Grundlage für den Baubeginn.

Warum ist die Genehmigung so wichtig für den Bauprozess?

Die Genehmigung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften und baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Ohne diese Genehmigung darf das Bauvorhaben nicht begonnen werden. Sie bildet daher eine unverzichtbare Voraussetzung, um sicherzustellen, dass das Projekt den geltenden Regelungen entspricht.

Wie stellen wir sicher, dass Ihre Ziele verstanden und umgesetzt werden?

Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen in die Planung zu integrieren. Da wir uns in der Rolle des Dienstleisters als Weggefährte auf Augenhöhe für Sie sehen, stehen Ihre Bedürfnisse für uns an erster Stelle, weshalb wir genau hinhören. Infolgedessen reizen wir den gesetzlichen Rahmen so weit aus, um alle diese zu erfüllen. Dazu gehört eine kontinuierliche Überprüfung der Ziele, Transparenz und Kommunikation. 

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